Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch  die Handwerkskammer für Mittelfranken, Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer für Mittelfranken (im folgenden HWK) jedem offen. Sofern für die Zulassung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

§ 2 Anmeldung/Vertragsabschluss

Mit der Buchung erklärt der/die Teilnehmende, dass er/sie die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sowie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
Die Buchung unserer Kurse erfolgt in der Regel online über www.hwk-akademie.de.
Nach Ihrer erfolgreichen Buchung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. In Ausnahmefällen kann die Buchung über ein PDF-Formular erfolgen.
Mit der auf der Buchbestätigung folgenden verbindlichen Anmeldebestätigung der Buchung kommt der Vertrag zustande. Bitte prüfen Sie auch hier Ihren Spam-Ordner.
Die Handwerkskammer für Mittelfranken behält sich vor, den angebotenen Lehrgang aus wichtigem Grund (z.B. ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen) abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Darüberhinausgehende Ansprüche des Teilnehmenden bestehen nicht.

§ 3 Kursgebühren

Die Handwerkskammer für Mittelfranken erhebt für die Teilnahme an dem Lehrgang eine öffentlich rechtliche Gebühr, die gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer festgesetzt wird. Die Lehrgangsanmeldung begründet ein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis. Die Gebühren können deshalb durch Bescheid und Ausstandsverzeichnis beigetrieben werden.
Die Lehrgangsgebühren werden mit Zugang des Gebührenbescheides fällig. In der Regel wird dieser wenige Wochen vor Lehrgangsstart versendet.

§ 4 Rücktritt des/der Teilnehmenden

Tritt der/die Teilnehmende trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn eines Lehrgangs zurück, ist die Handwerkskammer für Mittelfranken berechtigt,
bis 8 Wochen vor Beginn 20%,
bis 4 Wochen vor Beginn 40%,
bis 1 Woche vorher 60%
und in der Woche vor der Maßnahme 100%
der Gebühr zu verlangen. Die Summe wird jedoch begrenzt durch die Summe, die im Falle einer Kündigung im ersten Monat gemäß § 5 zu zahlen wäre.
Ein Anspruch auf Gebühren besteht für die HWK nicht, wenn Teilnehmende den Rücktritt nicht zu vertreten haben und falls der Vertrag aufgrund eines gesetzlichen
Widerrufsrechts widerrufen wurde. Teilnehmende können eine Ersatzperson benennen, sofern diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Der Rücktritt bedarf zur Gültigkeit der Textform. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung gelten zusätzlich die entsprechenden BAföG-Regelungen.

§ 5 Kündigung des/der Teilnehmenden

Eine ordentliche Kündigung des/der Teilnehmenden ist jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats möglich. Hierzu muss die Kündigung bis zum 3. des entsprechenden Monats der Handwerkskammer für Mittelfranken vorliegen. Die Kündigung bedarf zur Gültigkeit der Textform.
Die Lehrgangsgebühr ist im Kündigungsfalle anteilig bis zum Beendigungszeitpunkt zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der/die Teilnehmende die Kündigung nicht zu vertreten hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Geltendmachung eines gesetzlichen Widerrufsrechts bleiben hiervon unberührt.
Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung gelten zusätzlich die entsprechenden BAföG-Regelungen.

§ 6 Ausschluss des Teilnehmenden

Die Handwerkskammer kann Teilnehmende einer Bildungsmaßnahme nach vorheriger Anhörung ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen die Haus- und Werkstattordnung nachhaltig verstoßen wird oder erhebliche Teilnehmer-Fehlzeiten den individuellen Kurserfolg gefährden bzw. zu Störungen im Kursablauf führen. Die Zahlungsverpflichtung der Teilnehmenden bleibt davon unberührt.

§ 7 Haftung

Teilnehmende sind verpflichtet, für die eigene Garderobe, mitgebrachten Gegenstände, sowie Fahrzeuge jeglicher Art selbst Sorge zu tragen. Die HWK übernimmt hierfür keine Haftung.
Die Haftung der HWK auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die HWK nur für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren
Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und der Vertragspartner auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem
Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

§ 8 Urheberrecht und Eigentumsrecht

Die von der HWK verwendeten Unterrichtsmaterialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten und stehen im Eigentum bzw. im ausschließlichen
Nutzungsrecht der HWK, soweit diese nicht käuflich durch Teilnehmende erworben bzw. lizenziert werden. Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der/die Teilnehmende zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Weitergehende Ansprüche des Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.

§ 9 Änderungen in der Durchführung

Mit Blick auf entsprechende Planungssicherheit wird versucht Änderungen oder Terminabsagen zu vermeiden, dennoch behält es sich die Handwerkskammer für
Mittelfranken vor, Lehrgangsdauer, Lehrpläne und Termine bei Erfordernis zu ändern.
Auch der Kursort oder die Form (online oder Präsenz) kann von der Handwerkskammer geändert werden, sollte dies erforderlich sein. Diese Änderungen oder Absagen
begründen weiter keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Gebühren oder sonstiger Ersatzleistungen.

§ 10 Computernutzung

Teilnehmende sind verpflichtet, die im Zuge des Kurses durch die HWK bereitgestellte Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des
Weiteren sind Teilnehmende nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des
Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

§ 11 Internetnutzung

Teilnehmende dürfen den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das
Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads
durchgeführt werden.

§ 12 Haus-/Internats-/Werkstatt-/Lehrsaalordnungen

Teilnehmende haben die Hausordnung und ggf. die Internats-, Werkstatt- und/oder Lehrsaalordnung zu befolgen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die der Zielsetzung der unwirksamen am nächsten kommt.