Sie wollen den Meistertitel? Wir zeigen Ihnen wie das in vier Schritten geht!
argum GbR / Falk Heller

Die wichtigsten Informationen auf einen BlickMeisterprüfung: in vier Schritten zum Ziel

Bereits im Anschluss an Ihre erfolgreiche Gesellenprüfung können Sie zum Meistertitel durchstarten. Doch erst die "Übung macht den Meister" – und das geht ganz besonders effektiv in unseren Meisterschulen in Nürnberg und Ansbach.



Wie gliedert sich die Meisterprüfung?

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen, die unabhängig voneinander absolviert werden können. Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können dabei in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.

Teil I der Meisterprüfung:
Prüfung der praktischen Kenntnisse (Meisterprüfungsprojekt/Meisterstück und Situationsaufgabe/Arbeitsprobe)

Teil II der Meisterprüfung:
Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse

Teil III der Meisterprüfung:
Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

Teil IV der Meisterprüfung:
Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden.

  Wir empfehlen Ihnen die Teile III und IV vor den Teilen I und II abzulegen.

 

Die Meisterprüfung umfasst vier eigenständige Teile.
Falk Heller - argum; Manfred Grünwald - dwb
Die Meisterprüfung umfasst vier eigenständige Teile.



Befreiung von einzelnen Teilen

Prüflinge, die andere staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben, können auf Antrag durch den Meisterprüfungsausschuss von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung befreit werden. Absolventen der Ausbildereignungsprüfung werden auf Antrag von Teil IV befreit. Handwerksmeister, die sich einer zweiten Meisterprüfung unterziehen, werden auf Antrag von den Teilen III und IV befreit.

Weitere Befreiungen von Prüfungsteilen sind im Einzelfall zu prüfen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das Meisterprüfungs-Team.

 

Wer darf die Meisterprüfung im Handwerkskammerbezirk Mittelfranken ablegen?

  • Zunächst alle Prüfungsinteressenten, die in Mittelfranken ihren ersten Wohnsitz haben.
  • Auswärtige Prüflinge können dann in Mittelfranken die Meisterprüfung ablegen, wenn sie hier eine Fachschule oder einen Vorbereitungslehrgang besuchen oder in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Genehmigung zur Ablegung der Meisterprüfung in Mittelfranken bei der Heimatkammer zu beantragen.
  • Sind Sie bei einer anderen Handwerkskammer zugelassen, wollen jedoch die Teile III und IV bei der Handwerkskammer für Mittelfranken ablegen, ist von der zulassenden Handwerkskammer eine Freistellung zu beantragen.


Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten zur Meisterprüfung?

Wenn Sie an der Meisterprüfung in einem  zulassungspflichtigen Handwerk teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in dem Beruf bestanden haben, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
  • Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
  • Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine sechsjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Wenn Sie an der Meisterprüfung in einem  zulassungsfreien Handwerk teilnehmen möchten, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a HwO besitzt
 

Wenn Sie sich zur Meisterprüfung anmelden möchten, senden Sie uns bitte diesen Zulassungsantrag  zurück.



Wie beantrage ich die Zulassung zur Meisterprüfung?

Mit dem jeweiligen Kursangebot senden wir Ihnen ein Zulassungsantrag zur Meisterprüfung zu.

Reichen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn des Meisterkurses den unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei uns ein, damit die Zulassung geprüft werden kann.

Adresse:

Handwerkskammer für Mittelfranken
Meister- und Fortbildungsprüfungen
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg

Überprüfen Sie bitte vor dem Versand noch einmal, ob auch wirklich alle Nachweise (zum Beispiel Prüfungszeugnisse, Arbeitsnachweise usw.) beiliegen. Unvollständige Anträge verzögern die Zulassung und damit Ihre Einplanung in Lehrgänge und Prüfungen. Die Zulassungsanträge werden laufend entgegengenommen. Nach deren Bearbeitung erhal­ten Sie eine schriftliche Nachricht über Ihre Zulassung zur Prüfung. 

Wenn Sie weitere Fragen zur Zulassung haben ist unser Meisterprüfungs-Team gerne für Sie da.

 

Mit der Anmeldung zum Lehrgang ist nicht die Zulassung zur Meisterprüfung verbunden. Die Zulassung wird durch den zuständigen Meisterprüfungsausschuss ausgesprochen.



 

Wenn Sie sich für die Meisterprüfung anmelden möchten, dann überprüfen Sie bitte vor dem Versand noch einmal, ob auch wirklich alle Nachweise beiliegen. Am einfachsten mit unserer Checkliste.



Welchen Gebühren und Kosten fallen für die Meisterprüfung an?

Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medi­en, Energie und Technologie genehmigten Meisterprüfungsge­bühren betragen für die einzelnen Teile zurzeit:



Teil I der Meisterprüfung:
Praktische Prüfung
340,00 Euro

Teil II der Meisterprüfung
Fachtheoretische Prüfung
290,00 Euro

Teil III der Meisterprüfung
Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung
165,00 Euro

Teil IV der Meisterprüfung:
Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung
165,00 Euro 



(zzgl. 50,00 Euro für den Meisterbrief)

Darüber hinaus können  in verschiedenen Handwerken Prüfungsnebenkosten für die praktische Prüfungen entstehen. Diese zusätzlichen Kosten (z.B. Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten) sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich und können die Prüfungsgebühr zum Teil erheblich überschreiten.
Der genaue Betrag wird mit der Einladung zur Meisterprüfung mitgeteilt.

 

 Gebühr bei Rücktritt:

  • Tritt der Prüfling vor Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 35% einbehalten.
  • Tritt der Prüfling vor bzw. nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 20% einbehalten.
  • Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

    Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig schriftlich von einer Prüfung abzumelden, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie teilnehmen können.

 

Kann man die Meisterprüfung wiederholen?

Laut der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) können die einzelnen nicht bestandenen Teile der Meisterprüfung dreimal wiederholt werden. Ist eine Prüfung zu wiederholen, so kann der Prüfling auf Antrag von bestandenen Prüfungsbereichen und Handlungsfeldern befreit werden. Eine Befreiung ist allerdings nur möglich, wenn sich der Prüfling innerhalb von drei Jahren nach dem Bescheid über den nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Die jeweilige Gebühr richtet sich nach der Höhe der Meisterprüfungsgebühr.



Ihr Meisterprüfungs-Team

Haben Sie weitere Fragen zur Meisterprüfung?
Wir sind gerne für Sie da: telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.