Für Ihre erfolgreiche Weiterbildung im HandwerkFinanzielle Fördermöglichkeiten
Mit einer finanziellen Förderung als Unterstützung lernt es sich einfach leichter. Informieren Sie sich deshalb schon im Vorfeld über eine passende Fördermöglichkeit und beantragen Sie diese vor Lehrgangsbeginn.
Aufstiegs-BAföG – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(früher Meister-BAföG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen. Gefördert werden Teilzeitmaßnahmen und Vollzeitmaßnahmen (Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtseinheiten).
Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Der erfolgreiche Abschluss und der Schritt in die Selbstständigkeit werden mit zusätzlichem Darlehensteilerlass belohnt.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG im Internet unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de
Die Anträge können auch online gestellt werden.
Online-Antragstellung
Ansprechpartner Aufstiegs-BAföG
Meisterbonus
Jeder, der in Bayern seine Meister- oder eine gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, erhält seit 01.06.2019 den Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro. Die Bayerische Staatsregierung fördert damit Personen, die ihre Prüfung in Bayern ablegen und deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegt. Das Prüfungsergebnis darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Den entsprechenden Antrag bekommen die Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung von der zuständigen Handwerkskammer zugeschickt. Aktuell läuft der Meisterbonus bis zum 31.12.2024.
Weitere Informationen zum Meisterbonus im Internet unter:
www.meisterbonus.bayern
Ansprechpartner Meisterbonus
Weiterbildungsstipendium
Sie haben Ihre Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust weiterzukommen? Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen.
oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Förderschwerpunkte sind unter anderem Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. zum Meister. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.
Maßnahmen, die vor der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium beginnen, können bezuschusst werden, wenn der Antrag auf Aufnahme vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde und die Maßnahme mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium läuft.
Ansprechpartner Weiterbildungstipendium
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn
Die Bundesagentur für Arbeit fördert auf Ermessensbasis Fortbildungen für Arbeitsuchende, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Nach einer Beratung durch Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie einen passenden Bildungsgutschein, vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Bedingungen und die Arbeitslosigkeit lässt sich mit der Weiterbildung verhindern oder beenden.
KOMPASS für Solo-Selbständige
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungen und Qualifizierungen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
Förderung für Soldaten
Gefördert werden können: Nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Soldaten auf Zeit (SaZ) während ihrer Dienstzeit und Grundwehrdienstleistende (GDW 1) nach den Richtlinien zur Berufsförderung für Grundwehrdienstleistende.
Anspruch auf Fachausbildung nach § 5 SVG haben: Zum Dienstzeitende SaZ mit einer Verpflichtungszeit von vier und mehr Jahren. Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst (KWEA-BFD) gestellt werden. Sie erhalten weitere Auskünfte an den Beratungsstellen der Standorte.