Wichtiges rund um den Meister und Ihre WeiterbildungFAQ und Wissenswertes
Für den ersten Einstieg sind hier wichtige Fragen und Antworten zu den Themen Meister und Weiterbildung zusammengestellt. Aber das ist kein Ersatz für eine ausführliche Beratung. Sollten Sie in unserer FAQ-Sammlung nicht fündig werden, zögern Sie nicht uns direkt zu fragen.
Das Aufstiegs-BAföG können Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Es empfiehlt sich, das Aufstiegs-BAföG erst zu beantragen, wenn Sie das ausgefüllte Formblatt B von der Handwerkskammer für Mittelfranken vorliegen haben.
Das Formblatt B senden wir Ihnen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn zusammen mit der Einladung und dem Gebührenbescheid zu.
Die Meisterkurse umfassen in Anlehnung an die Meisterprüfung insgesamt vier Teile.
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Kaufmännische Kenntnisse
Teil IV: Ausbildereignung
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Kaufmännische Kenntnisse
Teil IV: Ausbildereignung
Grundsätzlich können Sie die Vorbereitungslehrgänge zu den Teilen I/II und III/IV der Meisterprüfung bei unterschiedlichen Bildungsträgern besuchen.
Antworten finden Sie auf unserer speziellen Themenseite: Meisterprüfung
Die Zahlungsbedingungen der Handwerkskammer für Mittelfranken umfassen sowohl Gesamt- als auch Ratenzahlungen. Individuelle Ratenzahlungen können jederzeit mit Ihrem persönlichen Kursberater besprochen werden.
Eine Kündigung des Lehrgangs ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie hierzu den § 3 unserer Teilnahmebedingungen.
Obwohl die Handwerkskammer nicht verpflichtet ist, die Schulferien bei der Lehrgangsplanung zu berücksichtigen, achten wir selbstverständlich bei der Lehrgangsplanung auf Familienfreundlichkeit (soweit es möglich ist).
Aus Gründen des Datenschutzes können nur Auskünfte an den Vertragsnehmer erteilt werden, nicht jedoch an Dritte.
Aus Gründen der Unterrichtsgestaltung ist eine Gasthörerschaft nicht überall möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an den jeweiligen Kursbetreuer.