Online - Teil IV der Meisterprüfung (Ausbildung der Ausbilder)

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 599,00 €

förderfähig

Unterricht

01.04.2025 - 11.04.2025

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 80 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

00000 keine Angabe

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Angebotsnummer 3025055-0


Teil IV der Meisterprüfung
(Ausbildung der Ausbilder)

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbstständig machen möchten.

Information

Der Fortbildungslehrgang Ausbildung der Ausbilder wird anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung. Für die Fortbildung muss ein gesonderter Zulassungsantrag gestellt werden.

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:
Prüfungsgebühr (zirka 165€)

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht. Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Frau Kellner Telefon: 0911 5309-274) Kontakt auf.
Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Zertifizierung