Meisterlehrgang im Bäckerhandwerk, Teile I und II

Termin steht nicht fest

Details

Unterricht

02.2026 - 06.2027

Dienstag und Donnerstag von 16:00 bis 20:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 450 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Deumentenstraße 1

90489 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Angebotsnummer 3026026-0

Teil I (Fachpraxis)

  • Herstellen von Brot, Brötchen, Kleingebäck, feinen Backwaren
  • Torten, Dessert und Dauerbackwaren, Speiseeis, Schaustücken

Teil II (Fachtheorie)
  • Fachtechnologie
  • Werkstoffkunde
  • Vertriebs- und Verkaufskunde
  • technische Mathematik
  • Kostenermittlung

Ziel

Meistertitel im Bäckerhandwerk, Teile I und II

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Bäckerhandwerk die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein: Prüfungsgebühr Teile I und II (zirka 490,00 Euro)
Lernmittel (zirka 100,00 Euro)
Kosten Prüfungsstück je nach Ausführung
Hinweis: Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.

Unser Tipp für Sie: Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht.

Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Telefon: 0911 5309-420, E-Mail: weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de ) Kontakt auf. Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich.

Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter
www.aufstiegs-bafoeg.de

Zertifizierung