Meisterlehrgang im Friseurhandwerk, Teile I und II

wenige Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 4.500,00 €

förderfähig

Unterricht

02.12.2024 - 14.03.2025

Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 405 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lenbachstraße 8

90489 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Angebotsnummer 3024025-0

Teil I (Fachpraxis)

  • formverändernde Haarbehandlung, farbverändernde Haarbehandlung
  • kosmetische Haarbehandlung, Kosmetik, Nagelmodellage
  • Haarverlängerung, Haarersatzbearbeitung

Teil II (Fachtheorie)
  • Waren- und Verkaufskunde, Fachkalkulation/Kostenrechnung
  • Fachkunde, Werkstoffkunde, Gestaltung, Fachtechnologie
  • Personalmanagement, Management, Kommunikation, Beratung, Marketing
  • Ästhetik

Ziel

Meistertitel im Friseurhandwerk

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Friseurhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Prüfungsgebühr € 630,00
Lernmittel € 400,00

Hinweis
Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.

Unser Tipp für Sie:
Der Lehrgang für die Teile III und IV der Meisterprüfung wird auch in Vollzeit angebot. Dieser Lehrgang findet zeitgleich mit den Teilen I und II statt. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgang gleich mit zubuchen.
Wir empfehlen dringend den Besuch von Basislehrgängen (zum Beispiel Grundlagen rechtlicher Rahmenbedingungen im Handwerk oder Grundlagen Rechnungswesen).

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht.

Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mehrjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss.
Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Telefon: 0911 5309-420 oder E-Mail: weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de) Kontakt auf.

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Gesetz der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie direkt beim Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrer Stadt bzw. bei Ihrem Landratsamt.

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