Meisterlehrgang im Zahntechnikerhandwerk, Teile I und II

ausgebucht

Details

Gebühren

Kurs: 12.750,00 €

förderfähig

Unterricht

08.11.2024 - 11.04.2026

Der Unterricht findet dreimal wöchentlich statt. Teil I Unterricht 8 Wochen Vollzeit von 8.00 - 16.00 Uhr (verteilt über den Lehrgang)

Teilzeit

Lehrgangsdauer 1140 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lenbachstraße 8

90489 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Angebotsnummer 3024024-0

Teil I (Fachpraxis)

  • Festsitzender Zahnersatz
  • Kombiniert festsitzend und herausnehmbarer Zahnersatz
  • Totalprothetik
  • Kieferorthopädische Technik
  • Einführung Laser


Teil II (Fachtheorie)
  • Zahnprothetische Versorgung und therapeutische Geräte
  • Zahntechnische Herstellungsprozesse, Verfahren und Geräte
  • Anforderung an Werkstoffe
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation
  • Unternehmermodell Arbeitssicherheit

Ziel

Meistertitel im Zahntechnikerhandwerk

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Zahntechnikerhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Prüfungsgebühr € 630,00
Lernmittel € 1.100,00 (Bücher, Edelmetalle, usw.)

Hinweis Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.


Für den Unterricht und für die Prüfung benötigen Sie ein Notebook.

Unser Tipp für Sie:
Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen!

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht.

Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mehrjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss.
Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Telefon: 0911 5309-420, E-Mail: weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de) Kontakt auf.

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Gesetz der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie direkt beim Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrer Stadt bzw. bei Ihrem Landratsamt oder unter: www.meister-bafoeg.info.

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