Angebotsnummer 3025015-0
Teil I (Fachpraxis):
- Projektierung von Sanitär- und Heizungsanlagen (mit EDV)
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (mit Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten)
- Montage- und Servicearbeiten
- Feuerungs- und Gerätetechnik
- Heizölverbraucheranlagen-Schulung mit Kenntnisnachweis für Fachbetrieb nach § 19 I WHG
Teil II (Fachtheorie):
- Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
- Anlagentechnik
- Auftragsabwicklung (mit EDV)
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
Ziel
Meistertitel im Installateur und Heizungsbauerhandwerk Teile I + II.
In unserem Lehrgang lernen Sie Fach- und Führungsaufgaben sowie Inbetriebnahmen und Reparaturen zu übernehmen.
Zielgruppe
Gesellen und Facharbeiter aus dem Installateur und Heizungsbauerhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.
Information
Den Meisterlehrgang im Installateur und Heizungsbauerhandwerk Teile I + II, bieten wir nur in Teilzeitform an.
Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:
Prüfungsgebühr Teile I und II (ca. 630,00 €)
Lern- und Arbeitsmittel (ca. 400,00 €)
Hinweis:
Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.
Unser Tipp für Sie:
Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen!
Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.
Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.
Voraussetzungen
Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht.
- Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
- Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss.
Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Telefon: 0911 5309-420, E-Mail: weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de) Kontakt auf.
Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.