Meisterlehrgang im Friseurhandwerk, Teile I und II

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 4.999,00 €

förderfähig

Unterricht

01.12.2025 - 06.03.2026

Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 425 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lenbachstraße 8

90489 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Details

Angebotsnummer 3025025-0

Teil I der Meisterprüfung (Fachpraxis)

  • formverändernde Haarbehandlung, farbverändernde Haarbehandlung
  • kosmetische Haarbehandlung, Kosmetik, Nagelmodellage
  • Haarverlängerung, Haarersatzbearbeitung

Teil II der Meisterprüfung (Fachtheorie)

  • Waren- und Verkaufskunde, Fachkalkulation/Kostenrechnung
  • Fachkunde, Werkstoffkunde, Gestaltung, Fachtechnologie
  • Personalmanagement, Management, Kommunikation, Beratung, Marketing

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Friseurhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbstständig machen möchten.

Information

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:

  • Prüfungsgebühr Teile I und II 630,00 Euro
  • Lern- und Arbeitsmittel 400,00 Euro

Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.

Unser Tipp für Sie: Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im betreffenden Handwerk
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Berufspraxis im betreffenden Handwerk
  • ohne anerkannter Berufsausbildung muss eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachgewiesen werden

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Telefon: 0911 5309-420, E-Mail: weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de) Kontakt auf.

Förderung

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

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