Meisterlehrgang im Feinwerkmechanikerhandwerk und Metallbauerhandwerk, Teile I und II

Termin steht nicht fest

Details

Unterricht

09.2025 - 03.2027

Dienstag v. 17.45 Uhr bis 21.00 Uhr, Donnerstag v. 17.45 Uhr bis 21.00 Uhr; Freitag von 16.30 Uhr bis 21.00 Uhr u. Samstag v. 08.00 Uhr b. 13.00 U

Teilzeit

Lehrgangsdauer 850 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lenbachstraße 8

90489 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Details

Angebotsnummer 3025012-0

Teil 1 (Fachpraxis für Feinwerkmechaniker)

  • CNC-Lehrgang
  • CAD-Lehrgang
  • Arbeiten mit Werkzeugmaschinen
  • Steuerungstechnik.

Teil 1 (Fachpraxis für Metallbauer)
  • MAG-Schweißausbildung (mit Prüfung gemäß DIN ISO 9606-1) -
  • Inhalte des Schweißfachmann Teil 1 Lehrgangs (Prüfung mit zusätzlicher Prüfungsgebühr freiwillig möglich)
  • Schweißfachmann Teil 2 (mit Bescheinigung der Handwerkskammer)
  • Einführung WIG-Schweißen
  • Be- und Verarbeitung von "Edelstahl Rostfrei" -
  • Schließ und Sicherheitstechnik
  • Anbau von Torantrieben
  • Konstruktion von Treppen
  • Drehpunktbestimmung an Toren (mit steigender Einfahrt)
  • CAD-Lehrgang.

Teil 2 (Fachtheorie für Feinwerkmechaniker)
  • Feinwerktechnik
  • Auftragsabwicklung (mit EDV)
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation.

Teil 2 (Fachtheorie für Metallbauer)
  • Metallbautechnik -
  • Auftragsabwicklung (mit EDV)
  • Betriebsführung und Betriebsorganistion

Ziel

Meisterprüfung im Teil I und II im betreffenden Handwerk

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Metallbauer- oder Feinwerkmechanikerhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein: Prüfungsgebühr Teile I und II 490,00 Euro
Lern- und Arbeitsmittel 335,00 Euro
Zusätzliche Kosten für Feinwerkmechaniker 1200,00 Euro
Kosten Meisterstück je nach Ausführung
Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.

Unser Tipp für Sie: Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht.

Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mehrjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung Telefon 0911 5309-224 und -240 Kontakt auf. Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.

Abschluss

Meisterprüfung Teile I und II

Förderung

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de

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