Eine langfristige Karriereplanung im Handwerk ist auch für Kaufleute möglich.
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Karriereplanung im Handwerk – Bachelor für KaufleuteGeprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HwO)

Dieser Kurs ist maßgeschneidert für handwerksnahe Kaufl­eute, die ihre Karriere auf die nächste Stufe heben möchten.

Mit dem Abschluss zum geprüften kaufmännischen Fachwirt erreichen Sie auch mit einer rein kaufmännischen Ausbildung den Bachelor- oder Meistertitel. Quali­fizieren Sie sich, um zukünftig gemeinsam mit der Betriebsleitung, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Themen umzusetzen.

Lernen Sie alles Wichtige über Wettbewerbsfähigkeit, strategisches Marketing, Digitalisierungsmöglichkeiten, Personalwesen, Ausbildereignung und vieles mehr. Werden Sie zum zentralen Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche Themen und schaffen Sie die Grundlage für Ihren Master.



 

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Wir sind gerne für Sie da: telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.



Der Karriereweg für Kaufleute

Mit der dualen Ausbildung zum Bachelor und weiter zum Master - unser Bildungssystem bietet die gleichen Chancen für die Berufsausbildung wie fürs Studium.

Nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss sehen Kaufleute oft die Handwerksberufe an sich vorbeiziehen, wenn es um den nächsten Karriereschritt geht. Der nachgelegte Meistertitel – im Handwerk oft selbstverständlich.

Dabei haben Kaufleute ähnliche Möglichkeiten, ihren Karriereweg zu gestalten. Der Abschluss zum „Geprüften kaufmännischen Fachwirt (HwO)“ bringt Sie und die Meister wieder auf Augenhöhe und berechtigt sie, wie alle anderen Bachelor- und Meistertitelträger zur Zulassung zum „Geprüften Betriebswirt (HwO)“. Das Bedeutet: Auch mit einer kaufmännischen Berufsausbildung kann man den Master machen.

Die neue bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur "Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung" ist auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens verortet und damit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig.



Exkurs: Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse, das Berufsbildungsgesetz macht es möglich.

Grafik der DQR-Stufen (Deutscher Qualifikationsrahmen) von 1 bis 8.
hwk-akademie
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Deutschland möchte für eine Chancengleichheit in der Ausbildung sorgen. Dafür hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit gesucht, um Berufe vergleichbar zu machen. Dabei sind die DQR-Stufen entstanden.

Die DQR-Stufen beschreiben die Kompetenzen, die auf verschiedenen Niveaus erworben werden können. Diese reichen von grundlegenden Fähigkeiten (Niveau 1) bis hin zu sehr komplexen und spezialisierten Kompetenzen (Niveau 8).

Werden Sie vom Mitarbeiter zum Partner der Leitung

Geprüfte kaufmännische Fachwirte sind die zentrale Anlaufstelle für wichtige betriebswirtschaftliche Fragen im Unternehmen. Damit sind sie wichtiger Experte für Betriebswirte und Betriebsleiter, aber auch für Kollegen und Mitarbeiter.

Lernen Sie Unternehmen zu analysieren und Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Verstehen Sie Kampagnen und Controlling im Marketing und Rechnungswesen. Denken Sie Prozesse neu mit Digitalisierung und KI. Neben wichtigen Informationen zum Personalwesen erhalten Sie die Eignung zum Ausbilder (Ausbilderschein). Meistens haben Sie damit schon den Fuß in der Tür zur Führungsverantwortung, immer aber den richtigen Karriereschritt gemacht.

Die hwk-akademie möchte Ihnen mit Voll- und Teilzeitkursen die Möglichkeit geben, die Maßnahme besser in Ihren (Arbeits-)Alltag zu integrieren.

Hier geht es zur Auswahl



Vorteile für Betriebs- und Abteilungsleiter

Durch Mitarbeiterförderung mittels Fort- und Weiterbildung können Sie Kosten für Stellenausschreibungen sparen, kaufmännisches Fachwissen im Betrieb halten und erweitern sowie Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch aktuelles Wissen und Trends steigern. So erhalten Sie eine Fachkraft, die rund um das Thema Betriebswirtschaft bestens informiert ist.



Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO) benötigen Sie:

  • Zeugnis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
  • Zeugnis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie Nachweis/e einer mindestens zweijährigen einschlägigen kaufmännischen Berufspraxis oder
  • Zeugnis zum/zur „Geprüften Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ oder
  • Zeugnis einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung in einem Handwerk oder
  • Zeugnis eines anerkannten Fortbildungsabschlusses zum/zur Industriemeister/in (BBiG) oder
  • Zeugnis eines anerkannten Fortbildungsabschlusses zum/zur Fachmeister/in (BBiG) oder
  • Zeugnis eines Abschlusses zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in oder
  • Nachweis/e über den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und Nachweis/e einer mindestens zweijährigen einschlägigen kaufmännischen Berufspraxis oder
  • Nachweis/e einer mindestens fünfjährigen einschlägigen kaufmännischen Berufspraxis.

Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung zum Lehrgang nicht die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung verbunden ist. Die Zulassung wird durch den zuständigen Prüfungsausschuss ausgesprochen.

 

Gerne prüfen wir unverbindlich Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen.

Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit unserem Prüfungsteam auf.