
Fachübergreifende KompetenzGeprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)
Sie haben eine gewerblich-technische Ausbildung absolviert und möchten sich zusätzlich für eine kaufmännische Karriere in der mittleren Führungsebene qualifizieren? Lernen Sie bei uns im Grundmodul, wie Sie ein Unternehmen analysieren und bewerten, gründen oder übernehmen und es erfolgreich führen. Im Wahlhandlungsfeld lernen Sie kundenorientiert und bedarfsgerecht zu beraten. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Auftreten durch strukturierte, mediale und rhetorische Präsentationstechniken optimieren.
Für den Abschluss „Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ muss das Grundmodul und das Wahlhandlungsfeld abgelegt werden.
Unsere nächsten Kurse
Grundmodul (Entspricht Teil III der Meisterprüfung)
28.04.2025 - 04.07.2025: VollzeitTeile III und IV der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) und AdA)
2.798,00 €
335 Std.
Ansbach
freie Plätze
12.05.2025 - 18.07.2025: VollzeitTeile III und IV der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) und AdA)
2.798,00 €
335 Std.
Nürnberg
freie Plätze
Wahlhandlungsfeld (Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen)
Wenn Sie den Meisterbrief anstreben, haben Sie mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung schon einen Teil der Prüfung in der Tasche, denn Sie werden von Teil III der Meisterprüfung befreit.
Voraussetzungen für Ihren Erfolg
Zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung" benötigen Sie:
- eine erfolgreich abgelegte Gesellen oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis.
Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung zum Lehrgang nicht die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung verbunden ist. Die Zulassung wird durch den zuständigen Prüfungsausschuss ausgesprochen.