Meisterlehrgang im Schreinerhandwerk, Teile I und II

Termin steht nicht fest

Details

Unterricht

11.2026 - 07.2027

Mo. - Do. 08.00 - 16.30 Uhr, Fr. 08:00 - 18.15 Uhr, teilweise Sa. 08:00 - 15:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 1250 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Sieboldstraße 9

90411 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Angebotsnummer 3026001-0

Teil I (Fachpraxis):

  • Präventionslehrgang der Berufsgenossenschaft
  • moderne Oberflächen/Praxis, Projektarbeiten mit CNC-Bearbeitung an der Maschine (WOP)
  • Werkstattübungen

Teil II (Fachtheorie):

  • Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
  • Montage und Instandhaltung
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Ziel

Meistertitel im Schreinerhandwerk Teile I + II.

In unserem Lehrgang lernen Sie Fach- und Führungsaufgaben sowie eigenständig praktische Arbeiten zu übernehmen.

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Schreinerhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:
Prüfungsgebühr Teile I und II (ca. 490,00 €)
Lern- und Arbeitsmittel (ca. 400,00 €)
Kosten Meisterstück je nach Ausführung

Hinweis:
Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.

Unser Tipp für Sie:
Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen!

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht.
  • Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
  • Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Frau Hungenberger, Tel.: 0911 5309-240) Kontakt auf.

Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter:

www.meister-bafoeg.info

Zertifizierung