Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk - Nachschulung

wenige Plätze

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Gebühren

Kurs: 259,00 €

Unterricht

21.12.2024

Samstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 10 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Sieboldstraße 9

90411 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Details

Angebotsnummer 1024054-0

  • Auffrischung der Grundkenntnisse
  • eventuelle Änderungen der VDE
  • Messübungen

  • theoretischer Wissenstest
  • praktischer Test

Ziel

In diesem Kurs informieren wir Sie über Anpassungen und Änderungen in den Normen und Regelwerken.
Mit der anschließenden Prüfung aktualisieren Sie Ihre Qualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".

Zielgruppe

Alle Elektrofachkräfte, deren Erst- oder Nachschulung bereits zirka drei Jahre zurückliegt.

Information

Um die Akzeptanz der Berufsgenossenschaften sicherzustellen, schließt die Nachschulung mit einer Praxis- und Theorieprüfung ab.

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreich bestandener Prüfung ein Folgezertifikat ausgestellt. Das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk beinhaltet eine verbindliche Nachschulung, die in der Regel alle drei Jahre nach Erstprüfung oder bereits abgelegter Wiederholungsprüfung durchzuführen ist.

Sollte keine Nachschulung absolviert werden, wird die Qualifikation der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ungültig!

Unternehmer müssen sich bei der Auswahl der Mitarbeiter, die in ihrem Auftrag Arbeiten durchführen, davon überzeugen, dass diese ihre Tätigkeit sachgemäß durchführen.
Der Unternehmer haftet in jedem Fall für die sachgerechte Ausführung der Tätigkeiten. Setzt er ungenügend qualifizierte Mitarbeiter ein oder kann er nicht nachweisen, dass er sich von der entsprechenden Qualifizierung überzeugt hat, handelt er grob fahrlässig. Der Unternehmer kann gegebenenfalls haftbar gemacht werden und den Versicherungsschutz verlieren.

Delegiert werden darf die Verantwortung an Sicherheitsbeauftragte, den Elektro-Ingenieur, den Elektro-Meister, der Elektrofachkraft. Die Pflichtenübertragung hat gemäß VBG 1 (§ 12) zu erfolgen. Die Fachkraft hat begrenzte Aufgabengebiete! Die Pflichtenübertragung ist unverzüglich schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Bereits vorhandenes und gültiges Zertifikat der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

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