Teile III und IV der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) und AdA)

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 2.798,00 €

förderfähig

Unterricht

08.01.2025 - 30.07.2025

Dreimal wöchentlich von 17.00 bis 21.00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 335 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

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Angebotsnummer 3025033-0

Teil III der Meisterprüfung
(Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul))

Hinweis:

Der Teil III der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul)) kann separat gebucht werden.
Zeitraum: 08.01.2025 bis 16.06.2025
Gebühren: 2.199,00 Euro Lehrgang + 165,00 Euro Prüfung



  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings Buchführung/Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb Handwerk in Wirtschaft und Gesellschaft Marketing, Organisation, Personalwesen und Mitarbeiterführung Finanzierung, Planung, Gründung
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen Bürgerliches Recht, Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren, Handwerks- und Gewerberecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungen, Steuern

Die oben genannten Inhalte gliedern sich in drei Handlungsfelder:
Handlungsfeld 1 - Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Handlungsfeld 2 - Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
Handlungsfeld 3 - Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Teil IV der Meisterprüfung
Ausbildung der Ausbilder

Hinweis:

Für die Ausbildung der Ausbilder kann der Kurs Teil IV der Meisterprüfungsvorbereitung separat gebucht werden.
Zeitraum: 23.06.2025 bis 30.07.2025
Gebühren: 599,00 Euro Lehrgang + 165,00 Euro Prüfung



  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbstständig machen möchten.

Information

Die Fortbildungslehrgänge Geprüfte/ Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) und Ausbildung der Ausbilder werden anerkannt als Teile III und IV der Meisterprüfung. Für die Fortbildung muss ein gesonderter Zulassungsantrag gestellt werden.

Wir empfehlen dringend den Besuch von Basislehrgängen (zum Beispiel Grundlagen rechtlicher Rahmenbedingungen im Handwerk oder Grundlagen Rechnungswesen).

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:
Prüfungsgebühr (zirka 330,00 €)

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht. Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Telefon: 0911 5309-420, E-Mail: weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de) Kontakt auf.
Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.

Förderung

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de